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Hauptseminar: Deutsche Verfassungsgeschichte vom Ende des Alten Reiches bis heute

PD Dr. Uwe Wilhelm
Wann 19.10.2022 um 18:00 bis
08.02.2023 um 21:00
Wo KG IV/HS 4429
Teilnehmer 3-24
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Eine kurzgefasste Definition von Verfassungsgeschichte könnte wie folgt lauten: Die Verfassungsgeschichte beschäftigt sich mit Verfassungsnorm und Verfassungswirklichkeit politischer Gemein-wesen. Unter Verfassungsnorm ist die Gesamtheit der Rechtsregeln zu verstehen, auf der die Organisation und Ausübung politischer Herrschaft beruhen. Seit ihrer Entstehung im späten 18. Jahrhundert bildet die moderne geschriebene Verfassung in Form eines einheitlichen Staatsgrundgesetzes, in dem die gewaltenteilige Struktur des Staates, die Kompetenzen der jeweiligen Institutionen sowie das Verhältnis zwischen Staat und Bürger festgelegt sind, den Normalfall einer solchen normsetzenden Rechtsgrundlage (in der westlich geprägten Welt). Dieses Verfassungsmodell hat sich im Laufe des 19. Jahrhunderts auch in Deutschland durchgesetzt; bekanntlich sind später auch ganz andere Ordnungsvorstellungen zum Zuge gekommen. Demgegenüber steht bei der Betrachtung der Verfassungswirklichkeit die Frage im Mittelpunkt, wie der abstrakte Rechtsrahmen in der Praxis gehandhabt wurde und wie sich insbesondere die Machtverhältnisse realiter entwickelten. Hier geht die Verfassungsgeschichte fließend in die politische Geschichte über, wobei soziale und wirtschaftliche Vorgänge mit zu berücksichtigen sind. Nicht zuletzt ist nach dem Verhältnis zwischen Verfassungsnorm und Verfassungswirklichkeit zu fragen. Die deutsche Geschichte der letzten zweihundert Jahre, die durch einen vielfachen Wechsel der Regierungsformen gekennzeichnet ist, bietet sich für eine verfassungsgeschichtliche Betrachtung an. Folgende Themen sollen im Seminar zur Sprache kommen: die Neuordnung Deutschlands in der napoleonischen Zeit, der Wiener Kongress und der Deutsche Bund, die frühkonstitutionellen Verfassungen, die Revolution von 1848/49, die Reichsgründung und die Bismarckverfassung, die Verfassungsentwicklung des Kaiserreichs, die Verfassungspolitik im Ersten Weltkrieg, die Revolution von 1918/19, die Weimarer Verfassung und ihre Probleme (namentlich die Präsidialkabinette seit 1930), der nationalsozialistische Führerstaat, die Besatzungszeit und die Entstehung zweier deutscher Staaten, die Verfassungsentwicklung der Bundesrepublik und der DDR, die Wiedervereinigung sowie das Problem der europäischen Integration.

 

Leistungsanforderungen


Die erforderlichen Studienleistungen werden in der ersten Sitzung bekanntgegeben.

Der Abgabetermin für die Hausarbeit ist der 24. März 2023. Mündliche Prüfungen nach individueller Absprache i.d.R. zwischen dem 13. Februar und 14. April 2023.

 

Literatur

Ernst Rudolf Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, 8 Bde., Stuttgart 1957-1990; Hans Boldt, Deutsche Verfassungsgeschichte, Bd. 2: Von 1806 bis zur Gegenwart, München 1990; Hans Fenske, Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Norddeutschen Bund bis heute, 4. Aufl., Berlin 1993; Manfred Botzenhart, Deutsche Verfassungsgeschichte 1806-1949, Stuttgart 1993; Hartwig Brandt, Der lange Weg in die demokratische Moderne. Deutsche Verfassungsgeschichte von 1800 bis 1945, Darmstadt 1998; Dietmar Willoweit, Deutsche Verfassungsgeschichte. Vom Frankenreich bis zur Wiedervereinigung Deutschlands, 8. Aufl., München 2019.

 

 

 

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